Existenzgründung · Idee prüfen
Selbstständig machen: die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge
Wer sich selbstständig machen will, sollte erst Idee, Plan und Finanzierung klären und dann anmelden. Förderungen müssen fast immer vor dem Start beantragt werden, deshalb ist die Reihenfolge der Schritte entscheidend.
Das Wichtigste in Kürze
- Erst planen, dann anmelden: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Förderkredite müssen vor dem Start beantragt werden.
- Ein Businessplan mit Finanzteil ist die Grundlage für Bank, Agentur für Arbeit, Jobcenter und für Ihre eigene Entscheidung.
- Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an, in NRW auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung.
- Innerhalb eines Monats nach dem Start geht der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt.
- Gewerbetreibende melden sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Ihr Fahrplan
Sieben Schritte in die Selbstständigkeit
Klicken Sie sich durch die Schritte. Die Reihenfolge ist wichtig: Förderungen müssen fast immer vor dem Start beantragt werden.
Idee prüfen
Wer sind Ihre Kunden, was zahlen sie, wer sind die Wettbewerber? Lassen Sie Ihre Idee früh von erfahrenen Unternehmern einschätzen.
- Idee prüfen: Wer sind Ihre Kunden, was zahlen sie, wer sind die Wettbewerber? Lassen Sie Ihre Idee früh von erfahrenen Unternehmern einschätzen.
- Businessplan schreiben: Schriftteil und Zahlenteil mit Kapitalbedarf, Finanzierung, Liquidität und Rentabilität.
- Finanzierung und Förderung klären: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Förderkredite vor dem Start beantragen, nicht danach.
- Rechtsform wählen: Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Haftung, Kosten und Formalitäten unterscheiden sich deutlich.
- Anmelden: Gewerbe beim Gewerbeamt, in NRW auch online. Freie Berufe melden sich nur beim Finanzamt. Zulassungspflichtiges Handwerk braucht den Eintrag in die Handwerksrolle.
- Finanzamt informieren: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER übermitteln.
- Absichern: Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche, Krankenversicherung klären, Rentenversicherungspflicht prüfen, betriebliche Risiken absichern.
Warum die Reihenfolge so wichtig ist
Viele Gründerinnen und Gründer melden zuerst ihr Gewerbe an und kümmern sich danach um Finanzierung und Förderung. Das kann teuer werden: Der Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld und die meisten Förderkredite müssen beantragt werden, bevor Sie Ihre Selbstständigkeit aufnehmen. Wer erst startet und dann fragt, hat den Anspruch auf Förderung oft schon verspielt.
Unsere Faustregel: Erst prüfen, planen und finanzieren, dann anmelden.
1. Die Idee prüfen
Bevor Sie Geld und Zeit investieren, lohnt ein ehrlicher Blick von außen: Gibt es genügend Kunden, die für Ihr Angebot zahlen? Was verlangen die Wettbewerber? Und trägt das Vorhaben auch Ihren eigenen Lebensunterhalt? Erfahrene Unternehmer erkennen Schwachstellen oft schneller als man selbst.
2. Den Businessplan schreiben
Der Businessplan zwingt Sie, Ihre Idee zu Ende zu denken. Er besteht aus einem Schriftteil, der Ihr Vorhaben beschreibt, und einem Zahlenteil mit Kapitalbedarf, Finanzierung, Liquidität und Rentabilität. Banken, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter erwarten ihn. Einen guten Einstieg bieten unsere kostenfreien Businessplan-Vorlagen.
3. Finanzierung und Förderung klären
- Aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I: Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
- Aus dem Bezug von Grundsicherungsgeld: Einstiegsgeld vom Jobcenter
- Förderkredite, etwa von KfW oder NRW.BANK, beantragen Sie in der Regel über Ihre Hausbank, und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen
Für Gründungszuschuss und Einstiegsgeld kann eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit nötig sein. Diese Tragfähigkeitsbescheinigung stellen auch wir aus.
4. Die Rechtsform wählen
Ob Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Die Rechtsform bestimmt, wie Sie haften, welche Formalitäten anfallen und was die Gründung kostet. Einen Überblick finden Sie in unserem Beitrag zur Rechtsform. Für die rechtliche und steuerliche Gestaltung im Einzelfall sind Rechtsanwalt, Notar und Steuerberatung zuständig.
5. Anmelden
- Gewerbe: Wer ein Gewerbe betreibt, meldet es beim Gewerbeamt der Gemeinde an. In NRW geht das auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
- Freie Berufe: Ärzte, Architekten, Journalisten, Dozenten und andere freiberuflich Tätige brauchen keine Gewerbeanmeldung. Sie melden sich direkt beim Finanzamt.
- Handwerk: Für ein zulassungspflichtiges Handwerk ist zusätzlich der Eintrag in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer nötig.
- Handelsregister: Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH werden über einen Notar ins Handelsregister eingetragen.
Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
6. Das Finanzamt informieren
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an Ihr Finanzamt, und zwar elektronisch über ELSTER. Darin geht es unter anderem um Ihre erwarteten Umsätze und Gewinne und um die Frage, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Für die steuerlichen Entscheidungen ist die Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.
7. Sich und den Betrieb absichern
- Berufsgenossenschaft: Gewerbetreibende melden ihr Unternehmen innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Welche zuständig ist, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
- Krankenversicherung: Auch als Selbstständige müssen Sie krankenversichert sein, gesetzlich oder privat.
- Rentenversicherung: Bestimmte Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig, zum Beispiel selbstständige Lehrkräfte ohne Angestellte oder Handwerker mit Eintrag in die Handwerksrolle. Klären Sie das mit der Deutschen Rentenversicherung.
- Betriebliche Risiken: Prüfen Sie, welche Versicherungen für Ihr Geschäft sinnvoll sind, etwa eine Betriebshaftpflicht.
Wie wir Sie unterstützen
Die Wirtschaftssenioren NRW sind ehemalige Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte. Wir begleiten Sie von der ersten Idee über Businessplan und Finanzierung bis in die ersten Jahre nach dem Start, ehrenamtlich und in ganz NRW. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Häufige Fragen
Was muss ich als Erstes tun, wenn ich mich selbstständig machen will?
Prüfen Sie zuerst Ihre Idee und schreiben Sie einen Businessplan. Klären Sie Finanzierung und Förderung, bevor Sie anmelden, denn viele Förderungen müssen vor dem Start beantragt werden.
Wo melde ich in NRW ein Gewerbe an?
Beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. In NRW können Sie die Gewerbeanmeldung auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung. Sie melden Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an.
Wann muss ich das Finanzamt informieren?
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln Sie elektronisch über ELSTER.
Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Ja, als Gewerbetreibender innerhalb einer Woche. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Kann ich mich auch nebenberuflich selbstständig machen?
Ja. Klären Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit zulässt. Für den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld muss die Selbstständigkeit allerdings hauptberuflich sein.
Wie unterstützen mich die Wirtschaftssenioren NRW?
Wir prüfen Ihre Idee, gehen Ihren Businessplan mit Ihnen durch, bereiten Sie auf Bank und Förderstellen vor und begleiten Sie auch nach dem Start. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Quellen und Stand (November 2026): § 14 Gewerbeordnung; § 138 Abs. 1b Abgabenordnung; § 192 SGB VII; § 2 SGB VI; IHK Köln, Gewerbeanmeldung online in NRW; IHK-Informationen zur elektronischen Übermittlungspflicht.